Festsetzung des steuerlich abzugsfähigen Zinssatzes
Zinsen auf Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich nur bis zu dem von der Finanzverwaltung festgelegten Zinssatz steuerlich abzugsfähig. Dieser beträgt für zwölfmonatige Geschäftsjahre je nach Bilanzstichtag derzeit:
Bilanzstichtag
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Maximaler Zinssatz
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31. Dezember 2008 – 30. Januar 2009
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6,21
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31. Januar 2009 – 27. Februar 2009
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6,32
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28. Februar 2009 – 31. März 2009
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6,42
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Wie bereits mehrfach berichtet (zuletzt in DiagnosticNews Nr. 38 – Juni 2008), betrifft diese Regelung seit dem 1. Januar 2007 alle Zinsen, die innerhalb inländischer oder ausländischer verbundener Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus sind jedoch weitere Kriterien, die trotz Anwendung des korrekten Zinssatzes die Abzugsfähigkeit der Zinsen einschränken können (u.a. Höhe des Eigenkapitals im Vergleich zum Darlehen, Gesamtsumme der Zinsaufwendung gemessen am laufenden Ergebnis), zu berücksichtigen.
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