Zinsen auf Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich nur bis zu dem von der Finanzverwaltung festgelegten Zinssatz steuerlich abzugsfähig. Dieser beträgt für zwölfmonatige Geschäftsjahre je nach Bilanzstichtag derzeit:
Festsetzung des steuerlich abzugsfähigen Zinssatzes Steuerrecht Wie bereits mehrfach berichtet (zuletzt in DiagnosticNews Nr. 34 – Februar 2008), betrifft diese Regelung seit dem 1. Januar 2007 alle Zinsen, die innerhalb inländischer oder ausländischer verbundener Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus sind jedoch weitere Kriterien, die trotz Anwendung des korrekten Zinssatzes die Abzugsfähigkeit der Zinsen einschränken können (u.a. Höhe des Eigenkapitals im Vergleich zu Darlehen, Gesamtsumme der Zinsaufwendungen gemessen am laufenden Ergebnis), zu berücksichtigen.
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