Zeitpunkt der Abgabe der Garantie
Der Bauherr, der einen privatrechtlichen Bauauftrag vergibt, schuldet dem Lieferanten gegenüber eine Zahlungsverpflichtungsgarantie hinsichtlich der Gesamtverbindlichkeiten, soweit diese einen bestimmten Betrag überschreiten.
Nachdem der Vertrag in dem vorliegenden Sachverhalt aufgekündigt worden war, erhob der Lieferant im Eilverfahren Klage zwecks Aushändigung einer entsprechenden Bankgarantie durch den Bauherrn.
Der zuständige Richter des Eilverfahrens erachtete die Forderung des Lieferanten als anfechtbar. Seiner Meinung nach war die Bankgarantie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und nicht erst bei der Aufkündigung zu erbringen gewesen.
Diese Auffassung wurde vom Kassationsgericht, Urteil vom 18. Mai 2017, berichtigt: Die Zahlungsverpflichtungsgarantie kann zu jedem Zeitpunkt angefordert werden und zwar selbst nach Aufkündigung des Vertrags, soweit der Betrag für die Arbeiten noch nicht vollständig bezahlt worden ist.