Rechte eines Pächters
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt konnte für die Anmietung eines Wohnhauses ein gewerblicher Pachtvertrag abgeschlossen werden. Der neue Pächter benutzte diese Gelegenheit, den Firmensitz seiner Gesellschaft in das Wohnhaus zu verlegen. In der Folge kündigte der Eigentümer der Immobilie dem Pächter, weil er das Haus verkaufen wollte. Der Pächter erhob daraufhin Klage mit der Begründung, dass es sich um einen gemischten Pachtvertrag (gewerblich und Wohnhaus) handelte und dass er für das Ganze nach den Regeln des gewerblichen Pachtrechts zu behandeln sei.
Das angerufene Kassationsgericht stimmte der Klage zu, denn einerseits sah der Pachtvertrag ausdrücklich vor, dass der Pächter jegliche professionelle, kaufmännische und industrielle Tätigkeit dort betreiben durfte und andererseits ein geschützter Gewerbebetrieb („fonds de commerce“) hierzu in den Räumen eingerichtet worden war.