Recht auf Annullierung des Vertrages
Ein Käufer erwarb Aktien einer Gesellschaft. Der Verkäufer verschwieg bei den Verkaufsverhandlungen, dass die Gesellschaft wirtschaftlich von einer Werbeagentur abhängig war. Des Weiteren informierte er den Käufer nicht darüber, dass seine Lebensgefährtin die Agentur leitete und über alle Vollmachten verfügte, die Aufträge von Kunden der Agentur der Gesellschaft zu übertragen.
Der Käufer beantragte die Annullierung des Kaufvertrages. Er machte dabei geltend, dass der Verkäufer ihm vorsätzlich Informationen vorenthalten habe, von denen dieser jedoch wusste, dass sie von großer Bedeutung für ihn waren.
Das Kassationsgericht entsprach mit Urteil vom 9. Januar 2019 dem Antrag des Käufers: Die Informationen, die verschwiegen wurden, waren solcher Art, dass sie die Perspektiven der verkauften Gesellschaft beeinflussten. Der Verkäufer handelte deshalb zwingenderweise absichtlich.