Empfehlung des Arbeitgeberverbandes
Die Diskussionen über überzogene Managergehälter füllen die Schlagseiten der Wirtschaftsmagazine. Die Finanzkrise, die sich anbahnende Wirtschaftsrezession, aber auch die oft im schroffen Widerspruch zu der erbrachten Leistung stehenden extravaganten Bezüge haben den Ruf nach Mäßigung bzw. Regulierung der Vorstandsentlohnung unterstrichen.
Der französische Arbeitgeberverband („Medef“) hat deshalb, auch im Vorgriff auf eine angedrohte gesetzliche Regelung, am 6. Oktober 2008 eine entsprechende Empfehlung für die Gesamtvergütung der Vorstände von börsennotierten Unternehmen veröffentlicht. Die Verlautbarung vervollständigt den bereits bestehenden Verhaltenskodex für Unternehmen, der bereits in dem Gesetz vom 3. Juli 2008 seinen Niederschlag fand.
Der Vorschlag des Arbeitgeberverbandes sieht folgende Einschränkungen vor:
- Verbot eines zusätzlichen Anstellungsvertrages für die Organträger
- Begrenzung der Abfindungszahlungen („golden parachute“) auf zwei Jahresgehälter und völliger Wegfall bei freiwilligem Ausscheiden und bei Ausscheiden wegen Versagens
- Begrenzung bei den zusätzlichen Renten („retraites chapeau“)
- Abhängigkeit der Stock Options für die Vorstände von der Existenz entsprechender Vereinbarungen zugunsten der Belegschaft und Verbot jeglicher Deckungsgeschäfte
- Ausgabeverbot von Gratisaktien ohne Leistungsnachweis
- Verbesserung der Transparenz sämtlicher Vorstandsbezüge durch eine standardisierte Veröffentlichungsform.
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