Kein Übergang der Kundenmandate
Eine Gesellschaft erwarb, vermittelt durch eine Immobilienagentur, einen Landwirtschaftsbetrieb. Zwischen der Mandatsunterzeichnung und dem Erwerb der Domäne wurde über die Immobilienagentur das Liquidationsverfahren eröffnet und ihre Geschäftsaktivität verkauft. Die Gesellschaft unterließ, die vereinbarte Vermittlungsprovision zu zahlen.
Das Kassationsgericht, Urteil vom 28. Juni 2017 bestätigte, dass die Gesellschaft zurecht keine Provision zahlte. Danach beinhalte die Abtretung der Geschäftstätigkeit („fonds de commerce“) der Immobilienagentur nicht auch die Übernahme von deren Kundenmandaten.
Der Aufkäufer des „Fonds de commerce“ der Immobilienagentur war damit nicht berechtigt, die Zahlung der zwischen der Gesellschaft und der sich in Liquidation befindenden Agentur vereinbarten Provision zu verlangen.