Deutsche Immobiliengesellschaft steuerpflichtig
Die Übertragung einer französischen Immobilie unterliegt der französischen Grunderwerbsteuer. Diese Besteuerung tritt ebenfalls auch bei der Übertragung einer französischen Gesellschaft, deren Vermögen sich überwiegend aus französischen Immobilien zusammensetzt, ein. Hierzu ergibt sich nun die Frage, ob diese Besteuerung auch auf ausländische Gesellschaften auszudehnen ist, deren Hauptaktivität das Halten einer französischen Immobilie beinhaltet.
Das Oberlandesgericht von Nizza verneinte diese Frage mit dem Hinweis auf das Territorialprinzip.
Im Rahmen eines Antragsverfahrens widersprach die französische Finanzverwaltung diesem Urteil und blieb damit bei ihrer alten Auffassung. Laut Verwaltung sehe das französische Steuerrecht in den entsprechenden zugrunde liegenden Bestimmungen ausdrücklich eine Abweichung vom Territorialprinzip vor. Entscheidend sei, wo sich die Immobilie befände – dies sei im vorliegenden Fall Frankreich –, und danach richte sich auch die Besteuerung.
Die Auffassung der französischen Finanzverwaltung sollte ganz generell zum Anlass genommen werden, die bestehenden „Konstruktionen“ deutscher Eigentümer französischer Immobilien zu überprüfen.