Fortdauer der Gewinnansprüche der Erben
Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des Kassationsgerichts vom 25. Januar 2017 zugrunde: Zwei Notare bildeten gemeinsam eine zivilrechtliche Berufsgesellschaft („SCP“) zur Ausübung der Notarstätigkeit. Nachdem einer der beiden Gesellschafter verstarb und dessen Anteile erst nach 22 Monaten verkauft wurden, forderten seine Erben ihren Gewinnanteil für die gesamte Periode. Ihre Klage wurde positiv beschieden.
Das angerufene Kassationsgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz mit folgender Feststellung: Im Todesfalle eines Gesellschafters einer „SCP“, die zur Notariatsausübung berechtigt war, haben die Erben Anspruch auf Gewinnbeteiligung, solange ihnen der Wert der Anteile nicht zurückerstattet wurde.