Falscher Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
Der notarielle Vertrag über den Verkauf eines Geschäftsbetriebs („fonds de commerce“) sah mit Unterzeichnung des Vertrags den Eigentumsübergang des Fonds vor. Der Käufer bezahlte mit einem Scheck, der sich jedoch später als ungedeckt herausstellte. Der Verkäufer erhob Klage gegen den Notar mit der Begründung, er habe den Eigentumsübergang nicht gleichzeitig mit Unterzeichnung des Notarvertrags festlegen dürfen.
Das angerufene Kassationsgericht, Urteil vom 15. Oktober 2014 gab der Klage Recht: Den Eigentumsübergang und gleichzeitig die Übertragung des Nutzungsrechts aus dem Fonds zu vereinbaren, ohne die effektive Vereinnahmung des Kaufpreises sicherzustellen, stelle einen Berufsfehler dar. Der Notar habe nicht ausreichend seiner professionellen Vorsichtspflicht Genüge getan und sei damit für den eingetretenen Schaden verantwortlich.