Angewandte Praxen in der Fahrradbranche
In der französischen Fahrradbranche wurden 22 Unternehmen, dabei handelte es sich sowohl um Lieferanten als auch Distributoren, wegen Preisabsprachen zu einem Bußgeld von insgesamt 580.000 € verurteilt. Die Verurteilung ging auf die Klage eines Händlers zurück, der aufgrund des von einem Konkurrenten ausgeübten Druckes auf einige Fahrradlieferanten von einer weiteren Belieferung ausgeschlossen werden sollte. Im Rahmen des Verfahrens wurden darüber hinaus weitere wettbewerbsbehindernde Handlungen in der Fahrradbranche festgestellt, z.B.:
- Absprachen zwischen Fachhändlern und Lieferanten, um die französischen Discounter der Branche aus dem Fahrradgeschäft in Frankreich zu drängen
- Preisabsprachen unter den Fachhändlern
- Distributionsverträge, die Rückübertragungen unter den Fachhändlern verbieten, Verkaufspreisuntergrenzen festlegen und Auslandsverkäufe untersagen.
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