Elektronische Übermittlung der Personaldaten – Zusammenführung auf einen einzigen Datenträger
Einer der Kernpunkte des Projektes der Regierung, die administrativen Verpflichtungen der Unternehmen zu vereinfachen, ist die Modernisierung der zahlreichen französischen sozialrechtlichen und administrativen Erklärungen (u.a. Art. 35 des Gesetzes 2012-387 vom 22. März 2012).
Diese Erklärungen werden in Zukunft, ausgehend von der Gehaltsabrechnung, durch eine einzige Datei ersetzt, die alle individuellen Daten der Arbeitnehmer des Unternehmens erfasst – „DSN“ („déclaration sociale nominative“). Die Datei ist monatlich elektronisch an einen zentralen Organismus zu übermitteln, der die Daten an die betroffenen Stellen weiterleitet.
Darüber hinaus sind spezifische Ereignisse, wie Arbeitsunterbrechung wegen Krankheit, Wiederaufnahme der Arbeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses u.ä., fünf Tage nach Kenntnisnahme ebenfalls elektronisch mitzuteilen.
Diese Verpflichtungen sind für Unternehmen, die in 2013 mindestens 2 Mrd. € an gesetzlichen Sozialabgaben abführten, seit dem 1. April 2015 bindend und werden ab dem 1. Januar 2016 für alle Unternehmen obligatorisch, wobei erst zu diesem Zeitpunkt alle bisherigen Erklärungen durch die „DSN“-Erklärung ersetzt sein werden. Seit dem 1. Januar 2013 wird bereits in einigen Unternehmen auf freiwilliger Basis die neue Vorgehensweise angewendet und getestet.
Es hat sich dabei gezeigt, dass die Einführung der „DSN“-Erklärung mit einem nicht zu vernachlässigbaren Aufwand verbunden ist. Notwendig sind dabei die Überarbeitung aller das Personal betreffende Abläufe sowie die Anpassung der Lohnbuchhaltung.
Auch die operative Erstellung der „DSN“ erfordert große Sorgfalt, neben der entsprechenden Software sind kompetentes Personal und die strikte Einhaltung der vorgegebenen Fristen unerlässlich. Ansonsten könnten die Konsequenzen den Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Es ist daher davon auszugehen, dass die unbestreitbaren Vorteile der neuen Regelung und die damit verbundenen Erleichterungen nicht sofort, sondern erst mittelfristig voll zum Tragen kommen.