Kurzerläuterung zur derzeit attraktivsten Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist in Frankreich bei Weitem die gängigste Rechtsform. Hierzu zählen insbesondere die französische Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Société à Responsabilité Limitée“), die Aktiengesellschaft („Société Anonyme“) sowie die vereinfachte Aktiengesellschaft („Société par Actions Simplifiée“), die sich seit ihrer Einführung im Jahre 1994 in der Praxis sehr schnell bewährt hat und inzwischen 61% der Neugründungen ausmacht.
Diese Tendenz wird sich in den Folgejahren eher verstärken, da seit dem 01.09.2019 die Prüfungspflichtregeln harmonisiert wurden und diesbezüglich kein Anlass mehr dazu besteht, eine andere Rechtsform zu bevorzugen.
Die Attraktivität der vereinfachten Aktiengesellschaft (nachfolgend kurz: „SAS“) ist grundsätzlich darauf zurückzuführen, dass sie die Qualitäten einer klassischen Aktiengesellschaft (mit Ausnahme der Börsennotierung) mit einer maximalen Flexibilität verbindet.
Im Gegensatz zu allen anderen Kapitalgesellschaften hat der Gesetzgeber für die „SAS“, die ursprünglich speziell auf Konzernstrukturen ausgerichtet war, lediglich ein Minimum an zwingenden Bestimmungen vorgesehen und dem Firmengründer eine weitestgehende Gestaltungsfreiheit gelassen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsführungs- oder Kontrollorgane, die Annahme von Gesellschafterbeschlüssen, die Verfahren zum Ein- oder Austritt von Gesellschaftern, die – wie in einem Aktionärspaktrecht frei bestimmt und an die konkreten Bedürfnisse angepasst werden können.
Die „SAS“ ist somit auch eine ideale Rechtsform für französische Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmensgruppen.
In der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen daher diese „typisch“ französische Form der Kapitalgesellschaft kurz darstellen und Ihnen einen ersten Einblick in die wesentlichen Etappen ihrer Gründung verschaffen.
Hierbei handelt es sich um eine generelle Darstellung, die weder als umfassend noch als konkrete Beratung zu betrachten ist. Für genauere Erläuterungen unter Berücksichtigung der konkreten Situation sowie für die Erstellung der Gründungsunterlagen sollte unbedingt der Rat eines Experten eingeholt werden.