Anpassung an die europäische Richtlinie
Der Auflage aus Brüssel ist Genüge getan. Frankreich passt sich den europäischen Zahlungszielen auch für öffentliche Aufträge an. Mit Verwaltungsdekret vom 29. März 2013 verpflichtet sich der französische Staat, innerhalb von 30 Tagen seine Schulden aus der Vergabe öffentlicher Aufträge zu honorieren und bei verspäteter Zahlung die Verzugszinsen von sieben auf acht Punkte (Basis Europäische Zentralbank) zu erhöhen. Des Weiteren ist auch die in der Privatwirtschaft seit 1. Januar 2013 geltende Pauschalgebühr für Inkasso in Höhe von 40 € pro Außenstand zu zahlen.
Das neue Verwaltungsdekret führt die 30-tägige Zahlungsfrist für alle der öffentlichen Hand zuzurechnenden Vergabestellen – auch jene, die außerhalb der Regelungen für die öffentlichen Märkte („marché public“) operieren – ein. Hingegen gelten für die öffentlichen Unternehmen, um eine Benachteiligung gegenüber den privaten Gesellschaften zu vermeiden, weiterhin die allgemein verpflichtenden Zahlungsziele von 60 Tagen.
Um der prekären Lage der gesetzlichen Sozialversicherung keine zusätzlichen Finanzschwierigkeiten zu bereiten, wurden die Zahlungsziele der staatlichen Krankenhäuser auf 50 Tage festgelegt.