Die bloße Geschäftsführerstellung erlaubt jedoch einen Arbeitsvertrag
Der Minderheitsgesellschafter, Nichtgeschäftsführer der OHG („SNC“), führte die Gesellschaft, die eine Brauerei betrieb, und benutzte gleichzeitig das Appartement, das sich in der darüber liegenden Etage befand. Er machte vor dem Arbeitsgericht ausstehende Lohnbezüge und Schadensersatz wegen eines ungerechtfertigten Abbruches seines Arbeitsverhältnisses geltend.
Das angerufene Gericht erinnerte daran, dass die Gesellschafter einer „SNC“ die Eigenschaft eines Kaufmannes von Gesetzes wegen besitzen und dass ihre Arbeitstätigkeit nicht Inhalt eines unbeschränkten Arbeitsvertrages sein könne.
Das Kassationsgericht, Urteil vom 14. Oktober 2015, bestätigte diese Auffassung. Anzufügen hierzu bleibt, dass jedoch der Nichtgesellschafter als Geschäftsführer in den Genuss eines Arbeitsvertrages kommen kann.