Staatliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten von Unternehmen
1. Kurzarbeit („activité partielle“)
- Erstattung von 70% der Bruttogehälter der betroffenen Person, begrenzt auf das 4,5-fache der bestehenden Mindestlohngrenze („SMIC“)
- Maximallaufzeit 12 Monate, unter bestimmten Bedingungen verlängerbar
- Antrag kann noch 30 Tage rückwirkend gestellt werden.
aber:
- Homeoffice schließt Kurzarbeit aus (hohe Geldstrafen)
2. Sozialabgaben
- Zahlungsaufschub bis zu drei Monaten – sowohl des Arbeitgeber- als auch des Arbeitnehmeranteils
- Antragsbeschränkung auf Arbeitgeberanteil möglich
3. Zusätzliche Rentenkassenbeiträge
- Aufschub wie unter Punkt 2 möglich
4. Steuern (auf direkte Steuern begrenzt)
- Aufschub der Körperschaft- und Lohnsteuervorauszahlungen (”taxe sur les salaires”)
- Rückforderung der letzten, bereits getätigten Vorauszahlung
- Aufhebung des bestehenden Einzugsverfahrens für Gewerbe- und Grundsteuer
- vorzeitige Rückerstattung der bestehenden Steuerkredite
aber:
- keine Zurückbehaltung der vereinnahmten Mehrwertsteuerbeträge
5. Staatlich garantierte Bankdarlehen
- maximale Darlehenshöhe
- 25% des Jahresumsatzes 2019 für Unternehmen, die bereits vor dem 1. Januar 2019 bestanden
- Geschätzte Lohnsummen der beiden kommenden Jahre für Unternehmen, die erst nach dem 1. Januar 2019 gegründet wurden.
- staatliche Garantie für 90% des Darlehensbetrages; Gebühren (0,25 bis 2%)
- Rückzahlungszeitraum maximal fünf Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei
- Auszahlungsstelle: Hausbank des Unternehmens, die Gewährung erfolgt zu Selbstkosten der Bank
6. Sondervorschriften für die Genehmigung von Jahresabschlüssen
- drei Monate Verlängerungsfrist für die Jahresabschlüsse von Unternehmen, deren Bilanzstichtag zwischen dem 30. September 2019 und dem 24. Juni 2020 liegt. Das Gleiche gilt für die Ladungsfrist zu den Gesellschafterversammlungen.