Wahlrecht zwischen „anderen Eigenmitteln“ und „Finanzverbindlichkeiten“
Die Prospektionsversicherung durch die staatliche Exportversicherung („Coface“) erlaubt den Unternehmen, in den Genuss von Barvorschüssen zu gelangen, um die Finanzierung von kommerziellen Projekten im Export zu ermöglichen und sich gegen Verluste, die im Falle des Scheiterns solcher Aktionen eintreten, zu schützen.
Nach Meinung der Kammer der französischen Wirtschaftsprüfer („CNCC“) hängt die bilanzmäßige Behandlung dieser Mittel davon ab, ob das begünstigte Unternehmen diese als einfache oder als zweckgebundene Vorschüsse behandelt. Soweit die letztere Alternative gewählt wird, erfolgt ein Bilanzausweis unter der Rubrik „andere Eigenmittel“ („autres fonds propres“).
Im anderen Fall lässt der „CNCC“ den Unternehmen die Wahl, die Vorschüsse unter den Finanzschulden auszuweisen.