Auswirkung der Forschungsgutschrift
Die gesetzliche Gewinnbeteiligung, wir berichteten bereits des Öfteren hierüber, berechnet sich auf dem steuerlichen Gewinn. Soweit kein positives Steuerergebnis – nach Berücksichtigung eventuell vorliegender Verlustvorträge – besteht, entfällt auch die Gewinnbeteiligung. Die Bemessungsgrundlage, also der Steuergewinn, ist um die entsprechende Körperschaftsteuer, die wiederum die eventuell verrechnete Forschungsgutschrift („crédit d’impôt de recherche“) berücksichtigt, zu verringern.
Bei der Ermittlung der Gewinnbeteiligung kann die Erstattung der Forschungsgutschrift zu einer negativen Körperschaftsteuerschuld führen, die dann eine Erhöhung der rechnerischen Gewinnbeteiligungsbasis zur Folge hat. Das nachstehende Beispiel soll diese Auswirkung dokumentieren.
Zahlenbeispiel:
Steuergewinn der Gesellschaft A | 100.000 € |
Forschungsgutschrift | 50.000 € |
Körperschaftsteuer (100.000 : 33,3%) | 33.000 € |
Steuerrückvergütung (Körperschaftsteuer 33.000 € – Forschungsgutschrift 50.000 €) |
16.667 € |
Steuergewinnbasis für die Errechnung der Gewinnbeteiligung (100.000 + 16.667 €) |
116.667 € |
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