Verdecktes Kaufangebot des Geschäftsführers
Sachverhalt: Eine Grundstücksgesellschaft („SCI“) erklärte, aus einer sich in Liquidation befindenden Gesellschaft verschiedene Vermögensteile erwerben zu wollen. Die „SCI“ war jedoch aufgrund ihres Gesellschaftszwecks hierzu weder berechtigt, noch verfügte sie über die erforderlichen Geldmittel. Ihr Gesellschafter bevollmächtigte sie deshalb, die beabsichtigten Vermögensgüter sofort nach Erwerb an einen Dritten weiter zu veräußern. Der definitive Erwerber sollte ein von dem Geschäftsführer der liquidierten Gesellschaft neu gegründetes Unternehmen sein.
Das Angebot der „SCI“ wurde von Gerichtswegen annulliert, denn es handelte sich wirtschaftlich um eine verdeckte Kaufofferte einer hierzu nicht berechtigten Person. Rechtlich ist es nämlich den Geschäftsführern eines sich in Liquidation befindenden Unternehmens verboten, direkt oder auch durch eine Mittelsperson ein Kaufangebot für den Erwerb von Vermögensbestandteilen der eigenen Gesellschaft abzugeben.