Erhöhung um 1,24% ab dem 1. Januar 2018
Der französische Mindeststundenlohn (brutto) erhöht sich ab dem 1. Januar 2018 um 1,24% von bisher 9,76 € auf 9,88 €. Der Anstieg beschränkt sich auf die im Arbeitsgesetz vorgesehene automatische Anhebung. Eine weitere, von Gewerkschaftsseite geforderte Erhöhung wurde von der Regierung abgelehnt.
Der monatliche Mindestlohn beläuft sich damit ab dem 1. Januar 2018 auf:
- 1.498,47 € bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden
- 1.686,85 € bei einer kollektiv vereinbarten 39-Stundenwoche, wobei für die 36. bis 39. Stunde ein Aufschlag von 10% erfolgt.
Der neue „SMIC“ betrifft die Vergütungsperiode ab dem 1. Januar 2018. Die Dezembergehälter 2017, die erst im Januar 2018 ausbezahlt wurden, unterliegen noch den alten Bestimmungen von 2017.